1. Mit Verfügung vom 2. Januar 2022 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Personenwagen (nachfolgend: Auto) inkl. Kontrollschilder B.________. Am 10. Januar 2022 erhob der Halter des Autos (nachfolgend: Beschwerdeführer) Einsprache gegen diese Verfügung und bat darum, sein Auto nicht einzuziehen.