port der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2022 der immense Umfang der auszuwertenden Daten und der damit einhergehende grosse und zeitintensive Ermittlungsaufwand ausführlich und nachvollziehbar geschildert wird. Da es im Interesse sowohl der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Beschwerdeführerin liegt, dass im vorliegenden Fall in jegliche Richtung akribisch ermittelt wird, ist der getätigte Aufwand zweifelsohne gerechtfertigt. Es erscheint plausibel, dass sich aus den elektronischen Aufzeichnungen der weit vernetzten Beschwerdeführerin weitere tatrelevante (belastende oder entlastende) Hinweise ergeben könnten.