Die Vorbringen vermögen zumindest die Kollusionsgefahr nicht aufzuheben. Zwar wird die Beschwerdeführerin tatsächlich als kooperativ und freundlich beschrieben; die Ermittlungsbehörden beschrieben aber auch, sie und ihre Mutter hätten am Tatort und bei ihren ersten Einvernahmen einen verhaltenen Eindruck gemacht, seien wortkarg gewesen und hätten immer wieder Blicke ausgetauscht. Es wurde der Eindruck erweckt, die beiden wüssten mehr, als sie preisgeben würden (vgl. Berichtsrapporte der Kantonspolizei Bern vom 2. und 3. Februar 2022).