Andererseits dürften sich aus den Auswertungen der Mobiltelefone der Beschwerdeführerin und von H.________ neue Erkenntnisse zum chronologischen Ablauf der Geschehnisse (Standortdaten, Kommunikation der Beschwerdeführerin mit ihren Eltern und den Müttern im Quartier) ergeben, mit welchen mindestens die am Kerngeschehen beteiligten Personen (Beschwerdeführerin, deren Eltern, H.________, dessen Mutter) zu konfrontieren sein werden.