Wie der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2022 erklärt, wird die Auswertung durch eine spezialisierte Fachgruppe des IRM durchgeführt und dürfte ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Davon sind weitere Erkenntnisse zur Frage zu erwarten, ob es sich beim gefundenen Stein tatsächlich um die Tatwaffe handelt. Auch den Hinweisen auf eine mögliche Dritttäterschaft (Aussagen von M.________ und L.________) dürfte weiter nachzugehen sein, was insbesondere auch im Interesse der Beschwerdeführerin liegt.