Das Mobiltelefon von H.________ wird insbesondere hinsichtlich allfälliger Standortdaten (Einwahl in Mobilfunkantennen oder WLAN-Netzwerke) zu untersuchen sein, um die von ihm gemachten Orts- und Zeitangaben zum Abend des 1. Februar 2022 überprüfen zu können. Weiter ist auch die kriminaltechnische Untersuchung der möglichen Tatwaffe (inkl. Erstellen eines 3D-Scannings des Steins und des Schädels des Opfers) noch hängig. Wie der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2022 erklärt, wird die Auswertung durch eine spezialisierte Fachgruppe des IRM durchgeführt und dürfte ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.