Unter diesen Umständen sind an den Nachweis der Verdunkelungsgefahr derzeit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Etwa die aufwendige technische Auswertung der Mobiltelefone und elektronischen Datenträger ist nach wie vor im Gang. Sowohl die Daten des Mobiltelefons der Beschwerdeführerin wie auch des Mobiltelefons von H.________ konnten gemäss dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. März 2022 durch den Fachbereich Digitale Forensik gesichert werden. Das Mobiltelefon der Beschwerdeführerin weise eine äusserst grosse Datenmenge von über