Beim untersuchten Vorwurf handelt es sich um eine schwere Straftat. An deren Aufklärung besteht – auch mit Blick auf die Sicherheit der Bevölkerung insbesondere im betroffenen Quartier – ein besonders grosses öffentliches Interesse. Die Tat geschah vor rund drei Monaten und die Ermittlungen gestalten sich aufwändig und schwierig. Auch wenn unterdessen diverse Ermittlungshandlungen getätigt wurden, erscheint das Ermittlungsverfahren noch nicht weit fortgeschritten. Unter diesen Umständen sind an den Nachweis der Verdunkelungsgefahr derzeit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen.