Wenn beispielsweise ein Zeuge einen einigermassen plausiblen Grund für die Änderung seiner Aussage vorbringt, kann ein solcher Widerruf durchaus geeignet sein, Zweifel zu wecken. Kommt in einem Indizienprozess dem Personalbeweis grosse Bedeutung zu, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, die Zeugen und Auskunftspersonen vor einer Einflussnahme abzuschirmen (Urteile des Bundesgerichts 1B_65/2015 vom 24. April 2015 E. 5.6 und 1B_558/2021 vom 3. November 2021 E. 3.3 f.). 6.5 Beim untersuchten Vorwurf handelt es sich um eine schwere Straftat.