Die Auswertung elektronischer Geräte könne regelmässig mehrere Wochen dauern. Im Haftverlängerungsantrag werde zudem konkret ausgeführt, dass nebst Fotos, Standorten und Chatnachrichten z.B. auch Internetsuchläufe etc. zu prüfen seien, was sehr aufwändig sei. Dass gegebenenfalls auch Details, welche üblicherweise wenig aussagekräftig seien, wichtig sein könnten, zeige sich bereits anhand des Auswertungsresultats bezüglich der auf dem Mobiltelefon der Beschwerdeführerin vorgenommenen Google- Suche über den Sonnenuntergang in Kombination mit den divergierenden Interpretationen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hierzu.