Da es sich vorliegend jedoch um einen Indizienprozess handle, sei die unverfälschte Erhebung sämtlicher Beweise, insbesondere der Personalbeweise, und damit das Vermeiden einer Verfälschung wesentlich. Auch vor diesem Hintergrund erscheine es nachvollziehbar, dass erst nach Auswertung der sichergestellten elektronischen Geräte darüber entschieden werden könne, ob und gegebenenfalls wer erneut einzuvernehmen sein werde. Die Auswertung elektronischer Geräte könne regelmässig mehrere Wochen dauern.