5.17 Aus den Gesamtumständen (Verletzungsbild an der Leiche, Aussagen von H.________, Aussageverhalten der Beschwerdeführerin, DNA der Beschwerdeführerin am mutmasslichen Tatwerkzeug) ergibt sich damit der dringende Verdacht, dass die Beschwerdeführerin für den gewaltsamen Tod ihrer Tochter verantwortlich ist. Dieser Tatverdacht hat sich durch die seit der Haftanordnung durchgeführten Ermittlungen ([parteiöffentliche] Befragungen von über 20 Personen, rechtsmedizinische Untersuchung der Beschwerdeführerin, Legalinspektion der Leiche von D.__