in den Wald in Richtung des späteren Leichenfundorts begeben hatte und ihre DNA an dem Stein festgestellt werden konnte, lässt den dringenden Verdacht aufkommen, die Beschwerdeführerin habe ihrer Tochter mit dem Stein die dokumentierten Verletzungen beigebracht. Ihre Aussagen im Zusammenhang mit dem Stein erscheinen taktisch motiviert und sollen möglicherweise proaktiv einerseits erklären, wie der Stein überhaupt an seinen Fundort kam, und andererseits, wie die DNA der Beschwerdeführerin an den Stein gelangte und warum diese im Zeitpunkt der Sicherstellung des Steins noch an diesem haftete.