Ebenfalls befand sich an dem Stein eine DNA- Kontaktspur der Beschwerdeführerin. Nachdem die Beschwerdeführerin zunächst erklärt hatte, sie hätte den Stein schon am ersten Tag, als sie das Versteck aufgebaut hätten (dem 24. Januar 2022), mitgenommen und platziert und danach nie mehr hochgehoben oder umplatziert (Protokoll Hafteröffnung, Z. 173), sagte sie an der