Die Distanz beträgt rund 300 Meter bergaufwärts. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die Beschwerdeführerin diesen Stein, welchen sie ihren Aussagen zufolge kaum hochheben konnte, eine derart weite Strecke getragen haben soll, bloss, weil ihre Tochter ihn als Napf verwenden wollte. Dazu kommt, dass der Stein – zumindest soweit auf dem sich in den Akten befindlichen Foto ersichtlich – nicht wie ein Napf, sondern wie ein gewöhnlicher Stein aussieht, also insbesondere keine für einen Napf typische Vertiefung hat. Warum D.________ in genau diesem Stein einen Napf gesehen haben sollte, erschliesst sich der Beschwerdekammer nicht.