Auch in der darauffolgenden Einvernahme erwähnte die Beschwerdeführerin bei jeder sich bietenden Gelegenheit und teilweise ohne direkten Zusammenhang, der Stein sei schwer gewesen, sie habe ihn selbst kaum tragen können (u.a. Einvernahme vom 2. Februar 2022, 14:58 Uhr, Z. 152). Als Grund, warum sie den Stein plötzlich gegenüber der Polizei erwähnt hatte, gab sie an, Angst zu haben, dass mit dem Stein etwas gewesen sein könnte. Sie habe das einfach als Hinweis sagen wollen.