für die Tiere als Napf beim Versteck platziert. Sie habe sich nun überlegt, ob etwas mit diesem Stein gewesen sein könnte. Sie selbst habe den Stein fast nicht tragen können, für D.________ sei er sicher zu schwer gewesen. Auch in der darauffolgenden Einvernahme erwähnte die Beschwerdeführerin bei jeder sich bietenden Gelegenheit und teilweise ohne direkten Zusammenhang, der Stein sei schwer gewesen, sie habe ihn selbst kaum tragen können (u.a. Einvernahme vom 2. Februar 2022, 14:58 Uhr, Z. 152).