Diesen erwähnte die Beschwerdeführerin von sich aus ausserhalb einer Befragung und ohne dass dieser vorher bereits einmal erwähnt worden wäre am Vormittag nach der Tat im Polizeifahrzeug gegenüber der Polizistin O.________. Diese hielt im Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 4. Februar 2022 diesbezüglich fest, die Beschwerdeführerin habe spontan angegeben, es sei ihr noch etwas in den Sinn gekommen. Es habe beim Versteck von ihr und D.________ einen grossen Stein gehabt. Diesen habe sie auf Wunsch von D.________ für die Tiere als Napf beim Versteck platziert.