Und dann habe ich es ihnen [Anm.: den Ermittlungsbehörden] erzählt.»). Diese Schilderung wird von seiner Mutter bestätigt (Einvernahme N.________ vom 18. Februar 2022, Z. 17 ff. und 37 f.). Auch ist die Behauptung der Beschwerdeführerin, H.________ habe zuvor bereits Sportverletzungen vorgetäuscht, um Aufmerksamkeit zu erlangen, aus dem Kontext gerissen: In der von der Beschwerdeführerin zitierten diesbezüglichen Aussage erklärte die Mutter von H.________, dieser habe gerade kein Aufmerksamkeitsdefizit, sei eher distanziert, manchmal auch Kollegen gegenüber.