Seine Schilderungen erfolgten frei, ausführlich und detailliert. Er identifizierte auch die beiden Personen – die Beschwerdeführerin und D.________ – ohne Zweifel, indem er schilderte, die Mutter sei die Frau mit den vielen Piercings und D.________ das blonde Mädchen aus dem Quartier, wobei sie das einzige blonde Mädchen sei, das er kenne. Gestützt werden seine Aussagen ersten Erkenntnissen zufolge von der Auswertung seines Mobiltelefons – soweit