So beschrieb er von sich aus zahlreiche ausgefallene Details, etwa, dass die Beschwerdeführerin noch seinen Hund gestreichelt habe, während D.________ einen leichten Bogen um diesen gemacht habe. Oder dass er sich an die Uhrzeiten so genau erinnern könne, weil er auf seinem Handy nachgeschaut habe, ob er genug lange mit dem Hund draussen gewesen sei, da ihn seine Mutter sonst erneut mit dem Hund rausgeschickt hätte, worauf er keinen «Bock» gehabt habe. Seine Schilderungen erfolgten frei, ausführlich und detailliert.