Gestützt auf diese Ausführungen muss aus Sicht der Beschwerdekammer davon ausgegangen werden, dass D.________ infolge massiver stumpfer Gewalt gegen die rechte Kopfseite verstarb und Opfer eines Verbrechens wurde. 5.8 Die Fährtensuche der Hundeführer ergab, dass D.________ sich, nachdem sie – wie von der Beschwerdeführerin geschildert – um ca. 16:30 Uhr die Wohnung verlassen hatte, von ihrem Domizil aus direkt und ohne Umschweife via T.________(Örtlichkeiten) in den Wald bis zum späteren Leichenfundort begab. Dort befindet sich das