Im Übrigen war der Körper von D.________ praktisch unverletzt. Gemäss dem Auszug aus der PowerPoint-Präsentation des IRM zu den Befunden der Legalinspektion ist von massivster stumpfer Gewalt gegen den Kopf auszugehen, wobei das Ausmass der Kopfverletzungen das Versterben des Kindes erkläre. Gestützt auf diese Ausführungen muss aus Sicht der Beschwerdekammer davon ausgegangen werden, dass D.________ infolge massiver stumpfer Gewalt gegen die rechte Kopfseite verstarb und Opfer eines Verbrechens wurde.