_ vom 22. Februar 2022 kann u.a. Folgendes entnommen werden: Anlässlich der Legalinspektion zeigten sich bei Belassen der blutverdächtigen Antragungen und dadurch eingeschränkter Beurteilbarkeit Hautverfärbungen im Sinne von Hautein- und -unterblutungen betont im Bereich der rechten Kopfseite sowie eine mehrere Millimeter lange Hautdurchtrennung an der behaarten Kopfhaut im Scheitel-/Hinterkopfbereich rechtsseitig. Der Hirnschädel präsentierte sich rechtsseitig massiv falsch beweglich mit dellenartig in Richtung Schädelinnern gewölbten Knochenfragmenten. Diese Verletzungen dürften die Folge stumpfer Gewalt gewesen sein.