Er sei es gewesen, der die Journalisten aufgesucht habe, nicht umgekehrt. Er habe auch Sportverletzungen vorgetäuscht, um Aufmerksamkeit zu erhalten, und er habe diverse Bezüge zu Medien. Dass H.________ die Beschwerdeführerin später auf der Fotoverweisung erkannt habe, sei dem Umstand geschuldet, dass auf der Fotoverweisung bei der Videobefragung des Jungen lediglich zwei Frauen mit farbigen Haaren abgebildet seien. Es sei spätestens nach dem 1. Februar 2022 im Quartier bekannt gewesen, dass die Beschwerdeführerin grüne Haare habe.