5 [sei] und durch die Fenster in die Kita geschaut›» habe. Abgesehen von der Abklärung, ob in der Nähe Videoüberwachungskameras vorhanden seien, sei diesen Aussagen nicht nachgegangen worden, obwohl dieser Mann gemäss M.________ keinen Bezug zu einem betreuten Kind gehabt habe. Die Zweifelhaftigkeit der Aussagen von H.________ ergäben sich sowohl aus diesen selbst sowie auch aus dem Verhalten des Jungen. Er sei es gewesen, der die Journalisten aufgesucht habe, nicht umgekehrt.