Am Stein sei zudem eine DNA-Kontaktspur der Beschwerdeführerin ausgewertet worden. Angesichts der Verletzungen am Kopf des Opfers, welche gemäss Bericht des IRM zur Legalinspektion die Folge stumpfer Gewalt gewesen sein dürften, sei per dato zumindest nicht auszuschliessen, dass dieser Stein das oder ein Tatwerkzeug gewesen sei. Es treffe zwar zu, dass den Haftakten kein kriminaltechnischer Bericht über die DNA-Analyse beigelegt worden sei. Angesichts des Umstands, dass die genannte Spurensituation das Hauptindiz – die Aussage von H._