Die seit dem Haftanordnungsentscheid durchgeführten umfangreichen Ermittlungshandlungen hätten den bisherigen dringenden Tatverdacht weiter erhärtet. So habe sich H.________ in seiner Videoeinvernahme vom 16. Februar 2022 präzise, detailliert und widerspruchsfrei geäussert, was seine Aussagen glaubhaft mache. Die Rahmenbedingungen in der Familie von H.________ am Beobachtungstag, wie sie von dessen Mutter geschildert würden, sprächen auch dafür, dass sich der Junge bezüglich des Tags nicht getäuscht habe. Dass H.___