4 erschüttert gewesen sei, Folgendes zu entgegnen: In der Tat sei es nur sehr schwer nachvollziehbar, weshalb ein Kind getötet werde. Erst recht gelte dies, wenn die Mutter entsprechend verdächtigt werde. Allerdings sprächen die erwogenen Indizien für diese Annahme. Der entsprechende Beweggrund werde im Verlauf der weiteren Untersuchung zu eruieren sein. Die seit dem Haftanordnungsentscheid durchgeführten umfangreichen Ermittlungshandlungen hätten den bisherigen dringenden Tatverdacht weiter erhärtet.