Es ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung durchaus zulässig, Zeitungsartikel beizuziehen. In der angefochtenen Verfügung wird allerdings selbst eingeräumt, es falle auf, dass die Einkesselung am 14. Oktober 2021 mit bis zu sechs Stunden für einzelne Betroffene verhältnismässig lange gedauert habe. Tatsächlich erscheint eine dermassen lange Einkesselung als ungewöhnlich. Dabei handelt es sich nicht mehr um einen leichten Eingriff, zumal der Beschwerdeführer plausibel darlegt, man sei gezwungen gewesen, die Notdurft innerhalb des Kessels zu verrichten.