5 und 50'000 friedlich und ohne Zwischenfälle teilgenommen hätten. Die gesamte Begründung der Staatsanwaltschaft lese sich wie ein Gefälligkeitsgutachten im Sinne der Beschuldigten. Diese wisse genau, dass «die Polizei» eine hierarchisch straff organisierte Organisation mit klaren Befehlsstrukturen sei. Es sei zudem bekannt, wer für was zuständig sei. Mit «die Polizei von Bern» seien offensichtlich die verantwortlichen Personen gemeint.