Es sei offenkundig so, dass diese Schikane beabsichtigt gewesen sei. Dieses Verhalten habe die Menschen sogar daran gehindert, innert nützlicher Frist und geordnet den Nachhauseweg anzutreten. Die Staatsanwaltschaft habe geltend gemacht, dass Reizgas und Gummischrot harmlos seien. Ein Gummischrot-Gewehr sei eine gefährliche Waffe. Aus nächster Nähe abgefeuerte Projektile könnten erhebliche Verletzungen verursachen. Reizgas könne zu Atemnot, allergischen Reaktionen und langanhaltenden Schäden der Augen und Atemorgane führen.