4 an der Kundgebung vom 14. Oktober 2021 angesichts der besonderen Umstände (500 Personen im Kessel, unübersichtliche Situation während ca. zweieinhalb Stunden) somit zumutbar. Damit ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Einsatz der Polizei als verhältnismässig und somit insgesamt auch als rechtmässig zu beurteilen ist. Es liegt somit auf der Hand, dass dieser Polizeieinsatz die vom Anzeiger geltend gemachten Tatbestände der Nötigung und des Amtsmissbrauches nicht erfüllen kann.