Hinsichtlich der Zumutbarkeit ist zu bemerken, dass die punktuellen Beeinträchtigungen durch Reizstoff oder Gummischrot auch für passive Kundgebungsteilnehmer oder gar unbeteiligte Dritte zu den üblichen Risiken im Zusammenhang mit solchen Ereignissen gehört. Wer sich nach erfolgter Abmahnung durch die Polizei nicht zeitnah von einer unbewilligten Kundgebung entfernt, dem sind die erwähnten Auswirkungen in einem gewissen Umfang zumutbar. Gleich verhält es sich mit dem Risiko einer Einkesselung. Hierbei fällt jedoch auf, dass die Einkesselung am 14. Oktober 2021 mit bis zu sechs Stunden für einzelne Betroffene verhältnismässig lange gedauert hat.