Sie dienen dazu, eine gewisse Distanz zwischen den Kundgebungsteilnehmern und der Polizei zu schaffen und eine physische Konfrontation zu verhindern. Auch wenn mit der vorübergehenden Reizung von Augen und Atemwegen (Reizstoff) oder blauen Flecken (Gummischrot) gerechnet werden muss, sind diese Risiken wesentlich geringer als im Falle einer unmittelbaren physischen Konfrontation. Der Mitteleinsatz war damit vorliegend erforderlich im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips.