Was die Erforderlichkeit angeht, ist festzuhalten, dass die Polizei stufenweise vorgegangen ist. Erst wenn sich ein Mittel als unzureichend erwiesen hat, hat die Polizei zum nächst einschränkenderen Mittel gegriffen (Polizeipräsenz –› Abmahnungen Sperrungen Mitteleinsatz bzw. Anhaltungen Wegweisungen). Dabei ist zu bemerken, dass es sich bei Reizstoff und Gummischrot um vergleichsweise milde Einsatzmittel handelt. Sie dienen dazu, eine gewisse Distanz zwischen den Kundgebungsteilnehmern und der Polizei zu schaffen und eine physische Konfrontation zu verhindern.