7. und 9.) ist erneut festzuhalten, dass Grundrechte (i.c. die Versammlungsfreiheit) grundsätzlich eingeschränkt werden dürfen, wenn die Eingriffe auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sind. Die gesetzlichen Grundlagen für die im Rahmen des Polizeieinsatzes vom 14.Oktober 2021 erfolgten polizeilichen Eingriffe (Identitätskontrolle, Anhaltung, polizeilicher Gewahrsam, Wegweisung und Fernhaltung, Einsatz von Zwangsmitteln) finden sich im Bernischen Polizeigesetz. Das öffentliche Interesse ist evident: Die Gegner der Corona-Massnahmen haben die Stadt Bern im Wochenrhythmus jeden Donnerstagabend mit einer Kundgebung beehrt und