Die politische Führung definiert im Bereich der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit die Einsatzziele, respektive den Auftrag (z.B. Verhindern einer Kundgebung). Die operativen Entscheidungen (welche Mittel, in welchem Umfang und mit welcher Taktik zum Erreichen dieser Ziele eingesetzt werden) obliegen stets der Polizei. Damit trägt einzig die Polizei die Verantwortung für die operativen Aspekte eines Einsatzes. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, auf welche Weise der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Straftatbestände erfüllt haben könnte» (BA 21 829, Ziff. 8.). Diese Ausführungen sind auch für die vorliegende Anzeige von E.______