2.1.-2.3.) abzustellen. Daraus geht namentlich hervor, dass die Polizei vergleichsweise früh einschritt und auf dem Bahnhofplatz während längerer Zeit eine grössere Anzahl von Personen einkesselte. Vor der Einkesselung wurden die Kundgebungsteilnehmer per Lautsprecherdurchsage abgemahnt, leisteten den polizeilichen Aufforderungen jedoch keine Folge. Weiter verhinderte die Polizei auf verschiedenen Achsen das Vorstossen nicht eingekesselter Kundgebungsteilnehmer in Richtung Bundesplatz.