_ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 6. April 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten liessen sich nicht vernehmen.