a StPO). Soweit schliesslich gegen den Beschuldigten der Vorwurf erhoben worden sei, er habe das Frontmähwerk des Beschwerdeführers an andere Bauern ausgeliehen, habe es der Beschwerdeführer unterlassen, im Rahmen seiner Beschwerde die gemäss Einvernahme vom 24. August 2021 angeblich erstellten Fotografien einzureichen. Der Vorwurf des Beschwerdeführers erweise sich als offensichtlich haltlos, zumal das Frontmähwerk in defektem Zustand nicht von anderen Bauern hätte verwendet werden können.