Es sei daher aus strafrechtlicher Optik nicht zu beanstanden, dass er damit zugewartet habe, der D.________AG einen entsprechenden Garantieantrag zu stellen. Es könne dem Beschwerdeführer auch nicht gefolgt werden, wenn er geltend mache, es sei gar nicht zu einer Kollision des Frontmähwerkes gekommen. Der E-Mail von F.________GmbH vom 10. Januar 2022 könne entnommen werden, dass der Be-