Diese Gelegenheit habe der Beschwerdeführer ebenfalls nicht wahrgenommen. Der Betrag habe als Sicherheit geleistet werden sollen, für den – schliesslich eingetretenen (vgl. Schreiben der D.________AG an die Firma E.________AG vom 11. März 2022) – Fall, dass keine Garantiezusprechung erfolgen würde. Der Beschwerdeführer sei sodann mit oder ohne Einreichung eines Garantieantrags durch die E.________AG verpflichtet, Vorkasse zu leisten, um sein Frontmähwerk zurückzuerhalten. Die E.________AG sei aufgrund eines bestehenden Retentionsrechts befugt, die Rückgabe des Frontmähwerks an den Beschwerdeführer zu verweigern.