In der Eingabe vom 5. April 2022 nahm der Beschwerdeführer unter Beilage weiterer Beweismittel abermals Stellung zur Sache. Nachdem den Parteien am 6. April 2022 davon Kenntnis gegeben worden war, reichte am 11. April 2022 auch der Beschuldigte eine weitere Stellungnahme inkl. Beilagen ein. Am 20. April 2022 wurde den anderen Parteien davon Kenntnis gegeben, woraufhin diese nichts mehr verlauten liessen.