% MwSt. 1.4 Mit Verfügung vom 17. Januar 2022 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheitsleistung von CHF 1'000.00 (Art. 383 Abs. 1 StPO) zu erbringen. Mit Eingabe vom 26. Januar 2022 ersuchte der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der aktuellen anwaltlichen Vertretung als amtlichen Rechtsbeistand.