3. Die amtliche Entschädigung für Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. Im Umfang von 1/3 besteht für die auszurichtende amtliche Entschädigung weder eine Rückzahlungspflicht noch ein Nachforderungsrecht.