406 Tage vorzeitiger Strafvollzug [19. Februar 2021 bis 31. März 2022); 92 Tage Sicherheitshaft [1. April 2022 bis 1. Juli 2022]). Verurteilt wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, d.h. 1020 Tagen. Mit Blick auf die Legalprognose und die weiterhin vorhandene Wiederholungsgefahr ist vorliegend eine bedingte Entlassung nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Bei der Prüfung der zulässigen Haftdauer ist daher die Möglichkeit einer bedingen Entlassung nicht zu berücksichtigen. Die Haftdauer erweist sich somit nicht als übermässig.