je mit Hinweisen). Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Möglichkeit einer bedingten Entlassung ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn es die konkreten Umstände des Einzelfalls gebieten, insbesondere wenn absehbar ist, dass eine bedingte Entlassung mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgen dürfte (BGE 143 IV 160 E. 4.2 mit Hinweisen). 7.2 Mit der angeordneten Sicherheitshaft bis am 1. Juli 2022 droht noch keine Überhaft. Der Beschwerdeführer wird bis zu diesem Zeitpunkt 693 Tage in Haft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug verbracht haben (195 Tage Polizei- und Untersuchungshaft; 406 Tage vorzeitiger Strafvollzug [