(Vollzugsverlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt Solothurn vom 20. Dezember 2021, S. 4; Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12.-14. Januar 2022, S. 21 Z. 1 ff., S. 24 Z. 5 ff.). 6.5 Der Beschwerdeführer wurde erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten beantragt hatte. Ferner wurde eine Landesverweisung von 6 Jahren angeordnet. Der Beschwerdeführer hat hiergegen Berufung angemeldet. Zurzeit ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung erheben wird;