Der Beschwerdeführer hat keine Lehre abgeschlossen und wird durch den Sozialdienst unterstützt. Vor seiner Verhaftung absolvierte er ein Praktikum als Schreiner in der Stiftung L.________ und wollte dort eine Lehre beginnen (Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12.-14. Januar 2022, S. 20 Z. 40 ff.). Gemäss einem Schreiben der Team E.________ GmbH vom 10. Januar 2022 sei eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer grundsätzlich möglich. Das Angebot der Stiftung L.________ und der Team E.________ GmbH biete im Rahmen einer Intensivbegleitung u.a.